Sie Fragen - Wir Antworten

FAQ = Frequently asked questions (Häufig gestellte Fragen)

Hier beantworten wir Ihnen einige Fragen, die uns bereits an uns öfters gestellt wurden:


 

1) Unser Wein soll ohne Herkunftsangaben, bzw. mit einem Phantasienamen vermarktet werden. Wie soll der Antrag zur Weinprüfstelle ausgefüllt werden?

 Unter 2. Bezeichnung des Erzeugnisses 2.5 Gemeinde/Ortsteil und 2.6 Lage sind die Lage und die Rebsorte(n) anzugeben. Stehen die Angaben in Klammern bedeutet dies, dass die Angaben nicht auf dem Etikett stehen werden.


 

2) Unser Weißwein wird als Cuvee vermarktet. Ist dieser Wein ein Verschnitt?

Nein. Trotzdem sind natürlich die Zusammensetzung des Weines unter 6.2 anzugeben; bei Punkt 6.1 sind keine Angaben zu machen.


 

3) Wie ist das Mostgewicht meines abgefüllten Weines anzugeben ?

Anzugeben ist das Mostgewicht der verwendeten Trauben, d.h. das ursprüngliche Mostgewicht des Weines. Wurde der Wein verschnitten, ist das Mostgewicht des Verschnittes anzugeben.


 

4) Auf den Analysen ist die freie schwefelige Säure und die Reduktoren in mg/l angegeben. Als Kommentar steht dabei: frei u. ges. SO2-Reduktone berücksichtigt! Was bedeutet das?

Bei der Angabe der freien schwefeligen Säure sind die Reduktone bereits abgezogen. Das heißt bei dem Wert handelt es sich um den tatsächlichen Wert, von dem aus bei Bedarf die Aufschwefelung aus berechnet werden kann.


 

5) Mein Rotwein soll zur Abfüllung aufgeschwefelt werden. Er war längere Zeit ohne bzw. mit einem sehr niedrigen Gehalt an schwefeliger Säure. Was ist zu tun?

Zuerst müssen die Bindungspartner für die freie schwefelige Säure abgesättigt werden. Das heißt es muss in mehreren Stufen aufgeschwefelt werden, im Abstand von 2 Tagen bis sich ein stabiler Gehalt von ca. 40 mg/l eingestellt hat.


Haben Sie auch eine Frage? Wenden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an uns!